Ihr Erfolg durch Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

Derzeit ist es schwierig, offene Stellen mit neuen Fachkräften zu besetzen. Nutzen Sie das Potential, das in Ihrem Unternehmen vorhanden ist. Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierungsprogramme können wir gemeinsam die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten berücksichtigen und so eine nachhaltige Höherqualifizierung erreichen. Wir bieten Ihnen Wege, wie aus angelernten Beschäftigen Fachkräfte werden können und begleiten Ihre Mitarbeitenden auf dem Weg zur Höherqualifizierung.

Unsere Angebote

Nutzen Sie unsere unterschiedlichen Leistungen, um Ihre Beschäftigten auf das nächste Level zu heben. Durch das Qualifizierungschancengesetz werden Sie dabei finanziell unterstützt.
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Die Lohn- und Lehrgangskosten werden ganz oder teilweise übernommen Der Umfang der Förderung hängt in erster Linie von der Betriebsgröße sowie dem Qualifizierungstand ab.
Bezuschusst werden Lehrgangskosten sowie das Arbeitsentgelt. Angelernte (Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder berufsfremd Tätige) werden gefördert, wenn die Weiterbildung beim Erreichen eines Berufsabschlusses unterstützt. Zusätzlich bekommt der Beschäftigte bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie i.H. von 1.500 Euro.

Weitere Informationen & Kontakt

Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz und zu 
den Erstattungen und Zuschüssen:
arbeitsagentur.de
Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Höherqualifizierung Ihrer Mitarbeitenden erfolgreich umzusetzen:
Kontakt

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmen)
Bis zu 100% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 15% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

(während der Weiterbildung)
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmen)
Bis zu 75% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen
Weiterbildungen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen
Weiterbildungen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen
Weiterbildungen
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 15% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen
Weiterbildungen

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